Photo of Nadine Masshardt sticky tape sticky tape sticky tape
news

Jetzt

Pfeil

Sabotage der Energiewende stoppen

Jetzt den Atom-Appell der Schweizer Energiestiftung unterschreiben!

News

16. Juli 2024

Hebammen und damit Chancengleichheit stärken!

Hebammen leisten grosse und wichtige Arbeit: Mit ihrer Begleitung und Beratung vor, während und nach der Geburt sind sie die wichtigsten Ansprechpartnerinnen vieler werdenden Eltern. Sie führen Kontrollen durch, unterstützen mit fachkundigen Tipps und lindern Ängste und Unsicherheiten. Das Potential von Hebammen ist aber noch nicht vollständig ausgeschöpft, so können sie eine wichtige Rolle bei der Frühen Förderung und der Chancengleichheit spielen. Dazu habe ich an der Sommersession ein Postulat eingereicht.  

Jedes Neugeborene hat ein Recht auf einen gesunden Start ins Leben. Leider ist dies nicht immer der Fall, bspw. aufgrund von Armut, psychischen Erkrankungen oder Partnerschaftskonflikten der Eltern. Hier setzt das Projekt SORGSAM – Support am Lebensstart in Basel-Stadt und Baselland an. Hebammen erhalten mehr Unterstützung, um vulnerable Familien besser zu betreuen. Finanziert wurde bzw. wird das Projekt vom Kanton und von einer Stiftung, weil diese Leistungen der Hebammen nicht durch die Krankenkasse bezahlt werden. Eine Studie hat nachgewiesen, dass dank SORGSAM sich das Wohlergehen von vulnerablen Familien verbessert und chronischem frühkindlichem Stress vorgebeugt wird. In meinem Postulat fordere ich den Bundesrat auf, sich das Projekt anzuschauen und auch zu überlegen, wie Bund und Kantone die Hebammen unterstützen können und ob gesetzliche Anpassungen notwendig sind.
Der Bundesrat sagt in seiner Strategie Gesundheit 2030 selbst, dass die sozialen Ungleichheiten unser Gesundheitssystem unter Druck setzen und dass ein gesunder Start ins Leben eine entscheidende Voraussetzung für ein gesundes Erwachsenenleben ist. Mein Postulat, das übrigens von Ratsmitgliedern unterschiedlicher Parteien unterstützt wird, ist also völlig im Einklang mit dieser Strategie.

15. Juli 2024

Transparenz: «Bis hierhin und nicht weiter»

Das seit Oktober 2022 geltende Transparenz-Gesetz, das Parteien und Kampagnen zur Offenlegung ihrer grossen Geldgeber verpflichtet, ist ein Gewinn für unsere Demokratie. Und doch gibt es noch viel Verbesserungsbedarf. Aber das Parlament scheint mit zwei kürzlich getroffenen Entscheiden leider zu sagen: «Bis hierhin und nicht weiter». Konkret geht es um die Ablehnung zweier meiner Vorstösse, der erste fordert ein öffentliches Register der Lobbyist:innen der Kantone und der zweite mehr Transparenz bei Unterschriftensammlungen.  

Meine parlamentarische Initiative für mehr Transparenz bei Unterschriftensammlungen hat die bürgerliche Mehrheit des Nationalrates an der Sommersession 2024 abgelehnt. Alle Argumente halfen nichts: Die Öffentlichkeit hat bereits in im Stadium der Unterschriftensammlung ein Interesse daran, bzw. die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, die grossen Geldgeber zu kennen und damit zu wissen, wer hinter einer Initiative oder auch hinter einem Referendum steht. Schauen wir uns die Blackout-Initiative an: Über Umwege geriet Anfang 2023 eine Rechnung über rund 75 000 Franken an SRF und Tamedia. Die Redaktionen begannen zu recherchieren und stiessen auf eine undurchsichtige Stiftung, die einen Teil der Unterschriftensammlung bezahlte. Hinter der Stiftung stehen Atomenergiebefürworter. Im Initiativtext dieser Initiative ist aber nicht die Rede von Atomkraft, es geht stattdessen um «alle klimaschonenden Arten der Stromversorgung». Mehr Transparenz wäre also auch bei der Unterschriftensammlung zentral für die Meinungsbildung.

Das gleiche Schicksal erwartet sehr wahrscheinlich auch meine parlamentarische Initiative für mehr Transparenz des Kantonslobbyings. Nachdem sich die staatspolitische Kommission des Ständerats gegen die Initiative ausgesprochen hatte, hat die gleiche Kommission des Nationalrates ihre Meinung Ende Juni 2024 geändert. Dieser Entscheid enttäuscht: Ich finde es wichtig, dass Kantone ihre Anliegen über Interessenvertreter:innen mit Bundespolitiker:innen teilen können. Hingegen ist stossend, dass nicht öffentlich ist, welche Kantone sich überhaupt über diesen Weg einbringen. Ein öffentliches Register würde hier Abhilfe schaffen.

Ich bleibe auf jeden Fall dran, damit die Schweizer Politik transparenter wird.

17. Mai 2024

Abstimmungen am 9. Juni: Es braucht Entlastung bei den Prämien

Seit Jahren zeigen die Krankenkassen-Prämien nur in eine Richtung: Nach oben. Die SP hat deswegen die Prämien-Entlastungs-Initiative eingereicht, die am 9. Juni zur Abstimmung kommt. Kein Haushalt soll mehr als 10 % des verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden.  

Die Initiative will die individuelle Prämienverbilligung ausbauen. Das ist nötig, weil die Prämienverbilligungen nicht im gleichen Mass wie die Krankenkassen-Prämien gestiegen sind. Unter den steigenden Prämien leiden primär jene Haushalte, die knapp keine Verbilligungen in ihren Kantonen erhalten. Für sie sind die Prämien immer mehr ein Armutsrisiko, wie die Caritas in einer Stellungnahme aufzeigt. National- und Ständerat haben dieses Risiko leider nicht erkannt und nur einen ungenügenden Gegenvorschlag verabschiedet. Zusätzlich sind die Verbilligungen in den Kantonen unterschiedlich hoch: Eine vierköpfige Familie in Olten. mit einem Bruttoeinkommen von 80’000 Franken muss 14 % ihres Einkommens für die Prämien aufwenden, während bei einer gleichen Familie in Aarau (AG) 11 % in die Prämien fliesst.

Ein weiteres Armutszeugnis für die reiche Schweiz: Jede fünfte Person gibt an, dass sie in den letzten zwölf Monaten aus Kostengründen nicht zu einem Arzt oder zu einer Ärztin gegangen ist. Dies kann fatale Auswirkungen haben – für die Person selbst und auch für die Gesellschaft. Die Prämien-Entlastungs-Initiative schafft hier Abhilfe: Damit kann wieder eine tiefere Franchise gewählt werden, was der eigene Anteil an den Gesundheitskosten verkleinert.

Hier geht es zum ausführlichen Argumentarium der SP.

8. Mai 2024

Der Konsumentenschutz: Voller Einsatz für die Konsument:innen seit 60 Jahren!

Bereits seit zwei Jahren darf ich den Konsumentenschutz präsidieren. Im Frühling 2024 hat der Verein sein 60-jähriges Bestehen im Restaurant Löscher in Bern gefeiert, der ehemaligen Berufsfeuerwehr der Stadt Bern. Das war äusserst passend, denn auch der Konsumentenschutz ist ein wenig wie eine Feuerwehr: Immer da, wenn es brennt, und fast immer einsatzbereit.  

Wir hatten es auch immer wieder mit Dauerbrennern an Themen zu tun: Etwa die unfairen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die überhöhten Preise, die für importierte Produkte in der Schweiz verlangt werden. Doch wir haben auch Erfolge feiern dürfen: Den grossen Schritt, den wir beim Versenken der Hochpreisinsel geschafft haben, Erfolge bei tieferen Roaming-Kosten und lästigen Werbeanrufen oder die inzwischen gängige verständlichere Nährwert-Kennzeichnung auf Lebensmitteln. Und der Konsumentenschutz hat noch viel vor. Ein wichtiges Thema ist die Kreislaufwirtschaft – wir müssen von der Wegwerfgesellschaft und vom Ressourcenverschleiss wegkommen. Konkrete Wegweiser in Richtung Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sind die Leihbar und die Repair Cafés, die der Konsumentenschutz gemeinsam mit Partner-Organisationen ins Leben gerufen hat. In der Leihbar lässt sich von der Bohrmaschine bis zum Camping-Zelt fast alles ausleihen. Und in den inzwischen 220 Repair Cafés werden defekte Gegenstände kostenlos von Freiwilligen geflickt. So werden Porte-Monnaie und Umwelt geschont.
Zu Beginn meiner Zeit als Präsidentin habe ich gestaunt, wer alles hinter dieser «Feuerwehr» für die Konsumentinnen und Konsumenten steckt: Nämlich eine überraschend kleine Crew. Aber gross ist die Organisation in Bezug auf ihre Kompetenz und ihr Engagement. Über all die Jahre haben viele Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte, Teammitglieder sowie kompetente Leitungen den Konsumentenschutz mit Herzblut und Engagement getragen. Vielen Dank dafür und auf weitere Jahrzehnte!

28. März 2024

Ja zum Stromgesetz am 9. Juni

Am 9. Juni haben wir die Chance, in der Energiewende einen grossen Schritt vorwärtszukommen. Dann stimmen wir nämlich über das Stromgesetz ab, weil das Referendum dagegen ergriffen wurde. Ich befürworte dieses wichtige Gesetz, weil es die erneuerbaren Energien ausbauen will und uns unabhängiger machen wird von fossilen und klimaschädlichen Energien aus dem Ausland. Als Mitglied der nationalrätlichen Umwelt- und Energiekommission und als Präsidentin der Energie-Stiftung Schweiz habe ich dieses Gesetz eng begleitet. Ich freue mich, dass die Energie-Stiftung die Ja-Kampagne der Umweltverbände anführen wird.  

Das von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga aufgegleiste Gesetz wurde im Dezember 2023 von beiden Räten mit grosser Mehrheit verabschiedet. Mit dem Stromgesetz werden die Voraussetzungen für eine komplett erneuerbare Stromversorgung bis 2035 geschaffen. In 11 Jahren wird also kein klimaschädliches Öl und Gas für den Energiesektor mehr importiert. Als konkrete Massnahmen vorgesehen sind u.a. eine Solarpflicht auf grossen Gebäuden, ein Ausbau der alpinen Solar- und Windanlagen sowie Vorgaben für die Energieeffizienz. Zentral ist dabei die Wahrung des Landschafts- und Umweltschutzes. Auch die wichtigen Umweltverbände setzen sich für das Gesetz ein: Der WWF hält fest, dass für den Ausbau von Windenergie und grossen Solaranlagen besonders schützenswerte Gebiete ausgeschlossen werden. Und auch für Greenpeace ist klar, dass das Gesetz mehr Vor- als Nachteile bringt. Für mich ist klar: Erneuerbare Energien sind ein zentrales Puzzleteil des Klima- und Umweltschutzes.
Hier geht es zu einer kurzen Video-Zusammenfassung von Lisa Mazzone und mir.